Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Drillisch Telecom GmbH für „McSIM postpaid“

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Dienstleistungsvertrages und regeln die Teilnahme des Kunden an den Mobilfunkdiensten der Drillisch Telecom GmbH, Wilhelm-Röntgen Str. 1-5, 63477 Maintal (nachfolgend “McSIM“ genannt).
Die Tarife für die Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen richten sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Tarifübersicht, die Preise für Serviceleistungen nach dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme oder Entstehung geltenden Servicepreisliste. Alle Informationen sind einsehbar
unter www.McSIM.de
2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennt McSIM nicht an, es sei denn, sie werden von McSIM ausdrücklich schriftlich bestätigt.
3. Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – in der jeweils aktuellen Fassung - gelten auch, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

II. Dienstebereitstellung im Bereich Mobilfunk durch McSIM

1. McSIM ist als Diensteanbieter berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Mobilfunkdienstleistungen online zu vermarkten. McSIM bietet insbesondere die Möglichkeit, mit Hilfe des Mobiltelefons Telefonanrufe zu tätigen und entgegenzunehmen bzw. Datenverbindungen (Daten, Fax, Kurzmitteilungen, GPRS oder MMS) zu nutzen. Die Erreichbarkeit aus den jeweiligen verschiedenen Telekommunikationsnetzen oder von Teilnehmern in anderen Netzen ist davon abhängig, dass entsprechende  Zusammenschaltungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Netzbetreibern bestehen.
2. Auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen wird durch McSIM die Anbindung des Kunden an das GSM-Netz herbeigeführt und dessen Nutzung ermöglicht. Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung eines Anschlusses beträgt 24 Stunden.
Der Kunde hat zu beachten, dass die von McSIM angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen können. Daher ist eine Nutzung des Mobiltelefons innerhalb Deutschlands und in den übrigen europäischen
Ländern nicht flächendeckend gewährleistet und eine flächendeckende Versorgung von McSIM nicht zu verantworten. Das bereitzustellende Netz hat gemittelt über die Fläche der Bundesrepublik Deutschland eine über 365 Tage gemittelte mittlere Verfügbarkeit für den Aufbau von Verbindungen.
Der Kunde erkennt an, dass die ungestörte Teilnahme ferner aus zwingenden technischen Gründen nicht von jedem Standort aus möglich ist und die Verfügbarkeit verschiedenen Umwelteinflüssen unterliegt (z.B. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln).
Die Leistungspflicht von McSIM unterliegt deshalb den vorgenannten Einschränkungen, da diese außerhalb des Einflussbereiches von McSIM liegen. Schadensersatz- und Regressansprüche aus der lückenhaften Verfügbarkeit eines Netzes sind deshalb ausgeschlossen.
3. Die Haftung für zeitweilige Unterbrechungen oder Beschränkungen der Netzleistungen ist ausgeschlossen, wenn sie auf höherer Gewalt beruhen. Das gleiche gilt für unvorhersehbare und von McSIM nicht zu vertretende Umstände, wenn diese die von McSIM angebotenen Leistungen vorübergehend unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. wesentliche Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen.

III. Vertragsbegin

1. Der Vertrag kommt aufgrund eines vom Kunden ordnungsgemäß ausgefüllten online-Antrages im Internet und dessen konkludenten Annahme durch McSIM zustande, indem die SIM-Karte freigeschaltet wird. Mit der Freischaltung (Aktivierung) der SIM-Karte, die dem Kunden von McSIM lediglich zum Gebrauch überlassen und damit nicht Eigentum des Kunden wird (vgl. Klausel XII.7),
beginnt zugleich die Laufzeit des Vertrages.
2. McSIM ist nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden anzunehmen. McSIM ist insbesondere berechtigt, die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen, dass eine positive Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Kunden erteilt wird. McSIM behält sich ausdrücklich vor, den Antrag nicht anzunehmen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden anderen Vertragsverhältnis mit McSIM ergeben, der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder über Daten gemacht hat, die für die Feststellung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder wenn auf anderem Wege Umstände bekannt geworden sind, die zu begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden führen.
3. Sollte die Freischaltung nicht binnen fünfzehn Arbeitstagen nach dem vom Kunden gewünschten Aktivierungsdatum erfolgen, so ist der Kunde zum schriftlichen Widerruf des Antrages berechtigt. Der Widerruf wird mit Zugang bei McSIM wirksam.

IV. Roaming / Internationale Verbindungen / Premiumdienste

1. Eine Freischaltung für Roaming- und internationale Dienste sowie für Premiumdienste ist mit der Annahme des Kundenantrages nicht verbunden und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. McSIM behält sich jedoch vor, Roaming ohne gesonderten Antrag des Kunden freizuschalten, soweit der Kunde seine vertraglichen Pflichten erfüllt.
2. Roaming bedeutet, dass der Kunde mit seiner Netzkarte in ausländischen GSM-Mobilfunknetzen für ankommende Dienste erreichbar ist (ankommendes Roaming) und abgehende nationale oder internationale Dienste in Anspruch nehmen kann (abgehendes Roaming). Beide Arten des Roamings sind kostenpflichtig. Die Roamingfreischaltung setzt voraus, dass zwischen den deutschen und den ausländischen Netzbetreibern die entsprechenden Abkommen bestehen.

V. Rufnummernanzeige

1. Der Kunde kann jederzeit beantragen, dass seine Mobilfunknummer zu einem angerufenen Anschluss übermittelt und dort angezeigt wird. Die Rufnummer wird dann bei jedem vom Kunden angewählten ISDN-Kunden oder anderen D- und E-Netz-Kunden sichtbar, soweit die Kunden diesen Dienst ebenfalls nutzen. Die Rufnummernübermittlung kann auf Antrag auch wieder abgeschaltet/ deaktiviert werden.
2. Eine fallweise Aktivierung bzw. Deaktivierung der Rufnummernübermittlung vor jedem Anruf ist nur durch eine entsprechende Einstellung des Gerätes möglich, sofern diese Funktion unterstützt wird.
3. Die Aktivierung bzw. Deaktivierung der Rufnummernübermittlung erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung nach Antragstellung.

VI. Entgeltpflichtige Leistungen

1. Die Anschlussgebühr als einmaliges Entgelt für die Freischaltung der Rufnummer wird mit der ersten Rechnung fällig. Die monatlichen Verbindungsentgelte stellt McSIM im Nachhinein in Rechnung. Die Entgelte verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. McSIM weist ausdrücklich darauf hin, dass Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten sowie über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommene Dienstleistungen verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können und deshalb eine verzögerte Abrechnung
erfolgen kann. Dies erfolgt dann in einer der darauf folgenden Rechnungen.
3. Das Entgelt für SMS-Dienstleistungen entsteht mit der Versendung der Nachricht in das Netz des Empfängers. Die Zustellung von SMS an den jeweils gewünschten Empfänger ist von dessen Erreichbarkeit abhängig. SMS, die nicht innerhalb von 48 Stunden zustellbar sind, werden aus technischen Gründen gelöscht.
4. Bearbeitungsentgelte für sonstige Dienstleistungen sowie Entgelte, die bei Vertragsbeendigung entstehen, berechnet McSIM in der Regel nach Erbringung oder mit der Schlussrechnung.

VII. Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen

1. Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte stellt McSIM in der Regel monatlich in Rechnung. McSIM behält sich ausdrücklich vor, in Ausnahmefällen auch in kürzeren oder längeren Zeitabständen abzurechnen. Darüber hinaus behält sich McSIM vor, auch andere vom Kunden in Anspruch genommene Dienstleistungen außerhalb des Bereichs Mobilfunk über diese
Rechnung abzurechnen.
2. Sämtliche Beträge werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
3. Der Kunde kann Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbetreuung geltend machen. McSIM wird in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach
Fristablauf bleiben unberührt.
4. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Daten auf Wunsch des Kunden oder für den Fall, dass keine Einwendungen erhoben wurden, nach Verstreichen der Einwendungsfrist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft McSIM weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. McSIM wird in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Im Fall berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen erfolgt entsprechend Klausel VIII. eine Gutschrift und Verrechnung mit Zahlungsansprüchen der McSIM.
5. McSIM behält sich vor, sämtliche dem Kunden nicht abgerechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
6. Der Kunde gerät automatisch und auch ohne vorherige Mahnung mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang beglichen ist. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank berechnet.
7. Im Falle der Einwilligung des Kunden werden die Entgelte per Lastschrift eingezogen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs, der frühestens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgt. Wenn der Grund für eine von dem Geldinstitut zurückgegebene Lastschrift in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, behält sich McSIM vor, eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Rücklastschrift gültigen Servicepreisliste zu erheben. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist. Die Servicepreise sind einsehbar unter www.McSIM.de.
8. Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, weil er eine andere  Zahlungsweise wünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. In diesem Fall und auch im Falle des Widerrufs der bestehenden Einzugsermächtigung aus einem von McSIM nicht zu vertretenden Grund behält sich McSIM vor, aufgrund des dadurch erhöhten Bearbeitungsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung gültigen Servicepreisliste zu erheben. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist. Die Servicepreise sind einsehbar unter
www.McSIM.de.
9. Soweit der Kunde McSIM einen Rechnungsbetrag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Kundennummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen von McSIM eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
10. Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt, ist McSIM während und auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Kunden Willenserklärungen bezüglich der Rechnung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum Empfang von Kontoauszügen des jeweiligen Rechnungskontos
ermächtigt.
11. online-Rechnung
a. Leistungen und Nutzung
aa. McSIM ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, seine Rechnung im Kundenportal unter https://service.mcsim.de abzurufen. Die bereitgestellten Rechnungsdaten umfassen alle Positionen, die auch in einer Rechnung der Drillisch Telecom GmbH auf Papier enthalten sind.
bb. Die online-Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch mit einem  Einzelverbindungsnachweis (EVN) zur Verfügung gestellt. Für den EVN müssen die Voraussetzungen des § 97 Telekommunikationsgesetz (TKG) vorliegen.
cc. Die Rechnung in Papierform entfällt für den Kunden, soweit er sich für die alleinige Nutzung dieses Services entschlossen hat.
dd. Der Kunde kann die Rechnungsdaten über die Eingabe der  Mobilfunknummer und eines persönlichen Kennwortes abrufen. Der Kunde kann jederzeit sein Passwort selbständig ändern.
ee. Die Nutzung der online-Rechnung durch Abrufen der Rechnungsdaten erfolgt über einen Internet-Zugang, den der Kunde selbst und auf eigene Kosten bereitzustellen hat.
ff. McSIM hält die Rechnungsdaten jeweils 24 Monate, den Einzelverbindungsnachweis 80 Tage in dem Rechnungssystem zum Abruf für den Kunden bereit. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Rechnungsdaten noch drei Monate in dem Rechnungssystem vorgehalten
und anschließend gelöscht.
gg. McSIM erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt die Ausstellung einer nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) belegfähigen Rechnung in Papierform ohne Einzelverbindungsnachweis als zusätzliche Leistung.
b. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden/ Zahlungsbedingungen
aa. Der Kunde ist verpflichtet die Rechnungsdaten regelmäßig, mindestens monatlich in dem Rechnersystem/Kundenportal abzurufen.
bb. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten seines persönlichen Access-Passes vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren. Insbesondere hat der Kunde McSIM unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte von den Daten Kenntnis erlangt haben oder ein Missbrauchsfall vorliegt. Diese Mitteilung ist elektronisch im  Kundenportal unter https://service.mcsim.de vorzunehmen. Die telefonische Mitteilung kann unter der Rufnummer 01805 / 404 702 (0,14 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, max.42 Cent/Min aus deutschen Mobilfunknetzen) erfolgen.
cc. Der Kunde ist verpflichtet, alle derzeit und künftig zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer/-innen darüber zu informieren, dass mit der online-Rechnung umfangreiche rechnergestützte Auswertungen und Analysen der  Einzelverbindungsdaten ermöglicht werden, die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen.
c. Haftung / Haftungsbeschränkung für die elektronische Übermittlung
aa. Für die elektronische Übermittlung der Rechnungsdaten bei Abruf durch den Kunden gilt folgende Haftungsbeschränkung: McSIM haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet McSIM nur, wenn McSIM hierdurch mit ihrer Leistung in Verzug
geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn McSIM eine wesentliche Pflicht verletzt hat. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes
gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen haftet McSIM für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000,- beschränkt.
bb. Befindet sich McSIM mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet McSIM nur dann unbeschränkt, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

VIII. Rückerstattungsansprüche

Soweit Rückerstattungsansprüche (z.B. aus Über- oder Doppelzahlungen) gegen McSIM bestehen, werden diese spätestens am Ende der Vertragslaufzeit dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben oder ab einem Mindestbetrag von EUR 5,- mit der nächstfälligen Forderung verrechnet. Sofern keine offenen Forderungen seitens McSIM bestehen, erfolgt die Auszahlung auf das McSIM
bekannte Konto des Kunden oder dessen, der die Zahlung geleistet hat.

IX. Sicherheitsleistung

McSIM ist berechtigt, die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden jederzeit von der Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstituts abhängig zu machen, wenn erkennbar wird, dass der Anspruch von McSIM auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, aufgrund einer Information der in Klausel XIX. genannten Auskunfteien begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder zu erwarten ist, dass die Durchsetzung von Forderungen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist oder vergleichbare Fälle vorliegen, die das Verlangen nach einer
Sicherheitsleistung rechtfertigen.

X. Datenschutz

1. McSIM wird bei der Verarbeitung der Kundendaten die datenschutzrechtlichen Vorschriften wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz beachten. Demnach darf McSIM Daten insbesondere erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für die Begründung, Änderung sowie Durchführung des Vertrages oder dessen Abrechnung erforderlich ist.
2. Hat der Kunde nicht die sofortige Löschung der Verkehrs- und Nutzungsdaten beantragt, wird McSIM diese für Abrechnungszwecke (vgl. Klausel VII.4)  innerhalb der Speicherfrist von 80 Tagen ab Rechnungsversand je nach Beantragung vollständig oder um die letzten drei Ziffern gekürzt speichern.
McSIM weist darauf hin, dass bei einer von dem Kunden beantragten sofortigen Löschung der Verkehrs- und Nutzungsdaten oder nach Ablauf der Speicherfrist eine nachträgliche Prüfung der Abrechnungsdaten durch McSIM nicht mehr möglich und McSIM nach § 45 i TKG vom Nachweis für die Einzelverbindungen befreit ist. Der Kunde weist sämtliche Nutzer seines Anschlusses auf die Speicherung der Verkehrs- und Nutzungsdaten hin, sofern der Kunde einen Einzelgesprächsnachweis beantragt hat.
3. a. McSIM ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z. B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
b. McSIM darf die erhobenen Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten verarbeiten, insbesondere an Netzbetreiber und andere  Telekommunikationsdienstleister übermitteln, sofern diese zur Aufdeckung
des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
c. Erteilt der Kunde gegenüber McSIM sein Einverständnis, darf McSIM die Bestandsdaten des Kunden auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung verwenden. Ebenfalls darf McSIM mit dem Einverständnis des Kunden dessen Daten zur bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdienstleistungen nutzen, wobei die Daten des Angerufenen unverzüglich anonymisiert werden müssen.
4. Wird dieser Vertrag mit McSIM gemäß Klausel XVII.2. auf eine andere Gesellschaft übertragen, bezieht sich auch die Einwilligung zur Datennutzung auf die Gesellschaft, auf die der vorliegende Vertrag übertragen wird.
5. Mit der im Antragsformular erklärten Zustimmung darf McSIM die Mobilfunknummer des Kunden, seinen Namen, seine Anschrift sowie gesetzlich vorgesehene weitere Daten zur Aufnahme in öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse und für Telefonauskünfte
entsprechenden Anbietern zur Verfügung stellen. Im weiteren erfolgt die Telefonauskunft über den Namen oder den Namen und die Anschrift des Kunden, auch wenn nur seine Rufnummer bekannt ist (sog. Inverssuche). Der Kunde kann der Auskunftserteilung und der Inverssuche
jederzeit gegenüber dem Anbieter oder McSIM widersprechen.
Die Leistung von McSIM beschränkt sich auf die Weitergabe der Daten. Für die Eintragung und die Richtigkeit der Eintragung übernimmt McSIM keine Gewähr.

XI. Sperrung des Teilnehmers/ Entsperrung

1. Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist McSIM berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre),
a. wenn der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gibt;
b. wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung gemäß Zíffer VI. und VII. in Verzug gerät;
c. wenn wegen einer besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von McSIM in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderungen beanstanden wird;
d. wenn eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
2. Für den Fall, dass der Kunde McSIM keinen postzustellfähigen Wohnsitz mitteilt und die Post mit dem Vermerk “unzustellbar, unbekannt verzogen, etc.” zurückkommt, ist McSIM berechtigt, den Anschluss des Kunden für abgehende Verbindungen bis zur Ermittlung einer neuen postzustellungsfähigen
Anschrift zu sperren. McSIM behält sich vor, die Kosten für die  Anschriftenermittlung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3. McSIM weist darauf hin, dass durch eine Sperrung nach Ziffer 1.b. und c. der Vertrag und damit auch die Entgeltzahlungspflicht des Kunden (vgl. Klausel VI.) fortbesteht. Die Kosten der Sperrung trägt der Kunde, soweit ihm der Grund der Sperre zuzurechnen ist. McSIM behält sich vor, für die Einrichtung der Sperre eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Sperre gültigen Servicepreisliste zu erheben. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist. In dem Zusammenhang bleibt McSIM das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Klausel XV. vorbehalten.

XII. Verpflichtung und Haftung des Teilnehmers / SIM-Karte und SIM-Kartenpfand / Plug-In

1. Der Kunde hat McSIM jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seines Kontos und ähnlicher, für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich, wahrheitsgemäß und unter ausdrücklicher Angabe seiner Mobilfunknummer und Kundennummer
elektronisch im Kundenportal unter https://service.mcsim.de mitzuteilen.
2. Hat der Kunde auf dem Antragsformular ein persönliches Kennwort bestimmt, so kann er bei der McSIM-Hotline unter Nennung dieses persönlichen Kennwortes die Änderung der unter Ziffer 1 genannten Daten, die Sperrung seines Anschlusses oder die Änderung sonstiger Dienstleistungen
veranlassen. Die telefonische Mitteilung kann unter der Rufnummer 01805 / 404 702 (0,14 Euro /Minute aus dem deutschen Festnetz, max.42 Cent/Min aus deutschen Mobilfunknetzen) erfolgen.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass er sein persönliches Kennwort geheim halten muss und es Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf (vgl. Ziffer 9).
4. Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Endgeräte für die Teilnahme in den GSM-Netzen zu verwenden, die den GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und eine gültige Typzulassung aufweisen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, seine SIM-Karte vor missbräuchlicher Nutzung sowie gegen Abhandenkommen zu sichern und sie sorgfältig aufzubewahren. Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) darf nicht abgeschaltet, nicht zusammen mit dem Telefon aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
6. Der Kunde hat eine missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM-Karte unter Nennung der Rufnummer und des persönlichen Kennwortes unverzüglich vorab telefonisch zwecks Sperrung der SIM-Karte unter der Rufnummer 01805 / 404 702 (0,14 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, max.42 Cent/Min aus deutschen Mobilfunknetzen) mitzuteilen. Diese Mitteilung hat zusätzlich elektronisch im Kundenportal auf https://service.mcsim.de zu erfolgen.
7. Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von McSIM. Hierfür erhebt McSIM ein SIM-Kartenpfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIMKarte innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an McSIM zurückzusenden. Verstößt
der Kunde hiergegen, behält McSIM das Pfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%) als pauschalierten Schadenersatz ein, falls McSIM keinen höheren, oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Dies gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
8. Im Falle des Verlustes oder des Abhandenkommens der SIM-Karte bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der Mitteilung über den Verlust oder das Abhandenkommen angefallen sind, wenn der Kunde den Verlust oder das Abhandenkommen zu vertreten hat. Dies gilt auch für Verbindungen, die im Zeitpunkt der Sperrung noch aufgebaut sind und wenn der Kunde schuldhaft die unverzügliche Mitteilung an McSIM unterlässt. Die Zahlungspflicht des Kunden bezüglich des monatlichen Entgeltes und des Mindestverbrauchs bleibt hiervon unberührt.
9. Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. In diesem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner und haftet  uneingeschränkt für sämtliche, sich aus diesem Vertrag ergebenden  Verpflichtungen, insbesondere die Entgeltzahlungspflicht. Für das Verhalten
Dritter, denen der Kunde die Benutzung der/des SIM-Karte/Plug-In in zurechenbarer Weise ermöglicht hat, haftet der Kunde also wie für eigenes Verhalten.
10. Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung als Standleitung) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-)
Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt McSIM zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr.24 TKG sowie für den systemgesteuerten Massenversand von Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS, E-Mail) an
Kunden von McSIM. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
11. Der Kunde ist verpflichtet, die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen des „McSIM talk),
a. nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste),
b. nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen  Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte und
c. nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält zu nutzen.
12. McSIM behält sich vor, eine Administrationsgebühr vom Kunden zu verlangen, wenn dieser innerhalb von drei Monaten die McSIM-Karte nicht nutzt oder ein Nutzungsaufkommen in Höhe von mindestens EUR 6,- nicht erreicht. Die Prüfung und Berechnung erfolgt jeden Monat, erstmal jedoch nach Ablauf von drei (3) Monaten nach Vertragsschluss. Die Administrationsgebühr ist einsehbar unter www.McSIM.de.

XIII. Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise

1. McSIM kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages (z.B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen) nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich
ist, welche bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages merklich stören würde. Ferner können Anpassungen der Geschäftsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen  Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzgebung ändert.
2. Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Abschluss des Vertrages einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehalten oder Verbessern von Funktionalitäten)
und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldete Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen McSIM zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
3. Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen McSIM zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem dies
durch eine Umsatzsteuererhöhung veranlasst ist oder aufgrund von Vorschriften der Bundesnetzagentur oder anderen Behörden verbindlich gefordert wird.
4. McSIM wird die Änderungen dem Kunden schriftlich per E-Mail mitteilen. Sofern der Kunde nicht binnen vier (4) Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per E-Mail einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. McSIM wird den
Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein  Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.
5. Betrifft die Änderung nur eine Zusatzleistung/Option, beschränkt sich das Widerspruchsrecht auf die Zusatzleistung/Option.
6. Einer Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Preisen bedarf es für solche Leistungen nicht, die McSIM nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunkvertrages erbracht werden und zu denen McSIM lediglich den Zugang gewährt oder
die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistung anzusehen sind. Dies gilt für die Änderung oder Einstellung der Leistungen Dritter entsprechend.

XIV. Kündigung der online-Rechnung

1. Die Nutzung des Service der online-Rechnung endet automatisch mit Beendigung des Kundenverhältnisses.
2. Der Service online-Rechnung ist jederzeit kündbar. Die kostenpflichtige Rückumstellung auf die Rechnung in Papierform erfolgt dann zum nächstmöglichen Rechnungslauf. Die Kündigung ist elektronisch im Kundenportal unter https://service.mcsim.de mitzuteilen.

XV. Ausserordentliche Kündigung durch McSIM

McSIM ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn
1. der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Monatsentgelten oder einem Betrag von mehr als EUR 75,- in Verzug ist und eine etwaige geleistete Sicherheit verbraucht ist oder erhebliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; maßgeblich für die Beendigung des
Verzugs ist der rechtzeitige Zahlungseingang bei McSIM.
2. der Kunde gegen die unter Klausel XII.10 und 11. festgelegten Pflichten verstößt.

XVI. Ordentliche Kündigung

1. Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Der Kunde und McSIM haben das Recht, den Vertrag jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende zu kündigen.
3. McSIM weist den Kunden darauf hin, dass die Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe des letzten Tages des Monats der Vertragsbeendigung erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene Entgelte zu bezahlen.
4. Die Kündigung ist elektronisch im Kundenportal unter https://service.mcsim.de mitzuteilen.

XVII. Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag

1. Die Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag kann er nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Drillisch Telecom auf Dritte übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
2. Sollten die Diensteanbieterverträge zwischen den Netzbetreibern und Drillisch Telecom aufgehoben werden oder sollte Drillisch Telecom aus einem anderen Grund die von den jeweiligen Netzbetreibern angebotenen Dienste und Leistungen nicht mehr erbringen können, wird das Kundenverhältnis
auf einen anderen Diensteanbieter oder Netzbetreiber des vom Kunden gewählten Netzes (Telekom Deutschland GmbH, 53184 Bonn; Vodafone GmbH, 40543 Düsseldorf; e-Plus Service GmbH, 14425 Potsdam; Telefonica o2 Germany GmbH & Co. OHG, 80992 München) übertragen. Der Kunde stimmt der Übertragung des Kundenverhältnisses zu.

XVIII. Haftung von McSIM

1. Für Vermögensschäden haftet McSIM bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden, ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf EUR 10.000.000,- je schadensverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen
die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
2. Der Haftungsausschluss gilt nicht im Falle einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit.
3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4. Ein genereller Haftungsausschluss besteht für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen der Verbindungsnetzbetreiber bzw. der entsprechenden in- und ausländischen Anbieter ergeben. Die Haftung von McSIM ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe seitens des Kunden entstanden sind.
5. Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen des Netzbetreibers eintreten, haftet McSIM dem Kunden nur in demselben Umfang, wie der Netzbetreiber im Rahmen der zugrunde liegenden Verordnungen seinerseits gegenüber McSIM haftet. Hiervon ausgenommen ist die Haftung von McSIM sowie des Netzbetreibers aufgrund von Vorsatz und grober  Fahrlässigkeit.

XIX. Bonitätsprüfung, Datenaustausch mit Auskunfteien und Konzernunternehmen

1. Gesetzliche Befugnis zur Weitergabe von Adress- und Bonitätsdaten
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der datenschutzrechtlichen Bestim-mungen (§§ 28a, 29 BDSG), ist die McSIM berechtigt, zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen sowie der berechtigten Interessen Dritter (insbesondere zur Bonitäts- und Kreditprüfung) während der Dauer der Kundenbeziehung Adress- und Bonitätsdaten an SCHUFA HOLDING AG („SCHUFA“), CEG Creditreform Consumer GmbH („CEG“), Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG (Fraud Prevention Pool, „FPP“) und ggfs. an weitere Auskunfteien weiterzugeben sowie die entsprechenden Daten von den vorgenannten Unternehmen einzuholen.
2. SCHUFA, CEG und Konzernunternehmen
a. Hinweise zur SCHUFA
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaf-ten. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Un-ternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt perso-nenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch von der SCHUFA zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten (Anschrift: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum).
b. Einwilligungserklärung des Kunden
Soweit der Kunde im Antragsformular einwilligt, darf die McSIM, unabhängig von den gesetzlichen Befugnissen der McSIM zur Datenerhebung und –verarbeitung, auf der Grundlage der vorliegen-den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zwecke der Vermeidung von Missbrauch von Tele-kommunikationsdienstleistungen und zum Zwecke der Bonitätsprüfung anhand der persönlichen Daten des Kunden vor der Freischaltung und während der Dauer des Vertragsverhältnisses Kre-ditauskünfte bei SCHUFA und CEG einholen, sowie die entsprechenden Daten an diese Auskunf-teien und an Konzernunternehmen der McSIM melden. Die McSIM ist insbesondere berechtigt, den Namen und die Adresse des Kunden sowie den Tatbestand einer etwaigen Leistungsstörung an die vorstehend genannten Auskunfteien und Unternehmen zu deren Schutz vor finanziellen Verlusten und zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu melden, wenn die McSIM auf-grund der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt ist.
Schließlich ist die McSIM im Falle der Einwilligung des Kunden berichtigt, der für ihn zuständigen SCHUFA sowie der CEG Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Te-lekommunikationsvertrages zu übermitteln.
3. Fraud Prevention Pool (FPP)
a. Hinweise für den Kunden
Der FPP wird von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG betrieben. Aufgabe des FPP ist es, seinen Vertragspartnern Informationen zu geben, um sie vor Forderungsausfällen zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu eröffnen, den/ die Kunden bei Verlust der SIM-Karte und/ oder Missbrauch vor weitergehenden Folgen zu bewahren. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Die Adresse des FPP lautet: Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 50 01 66, 22701 Hamburg
b. Einwilligungserklärung des Kunden
Soweit der Kunde im Antragsformular einwilligt, darf die McSIM, unabhängig von den gesetzlichen Befugnissen der McSIM zur Datenerhebung und –verarbeitung, Daten, insbesondere über Bean-tragung, Sperrung und Beendigung des Vertrages, an den Fraud Prevention Pool (FPP) übermit-teln. In diesem Zusammenhang ist die McSIM berechtigt, zum Zwecke der Vermeidung von Miss-brauch von Telekommunikationsdienstleistungen und zum Zwecke der Bonitätsprüfung anhand der persönlichen Daten des Kunden vor der Freischaltung und während der Dauer des Vertrags-verhältnisses Kreditauskünfte bei FPP einzuholen, sowie die entsprechenden Daten an den FPP zu melden.
4. Weitere Kontaktadressen
Die weiteren Kontaktadressen (z. B. der Auskunfteien) können bei Bedarf unter der Rufnummer 0180 5 404 702 (0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 Euro/Minute aus den deutschen Mobilfunknetzen) abgerufen werden.
5. Nutzung von Anschriftendaten
Die McSIM weist darauf hin, dass sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 28b BDSG), zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertragsverhältnisses im Rahmen der Ri-sikosteuerung Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Verhalten des Kunden erheben oder verwenden und zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte auch Anschriftendaten genutzt werden.

XX. Sonstige Vereinbarungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Eine gültige Preisliste liegt bei der Drillisch Telecom GmbH zur Einsichtnahme aus.
3. Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und seiner  Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und  Eisenbahn in Bonn richten.
4. Gerichtsstand ist Maintal, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. McSIM ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
5. Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ergänzende Geschäftsbedingungen für McSIM Datentarife

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages und regeln die Teilnahme des Kunden an der Dienstleistung eines McSIM Datentarifs der Drillisch Telecom GmbH, Wilhelm-Röntgen Str. 1-5, 63477 Maintal (nachfolgend „McSIM“).
Sie gelten ausschließlich in Ergänzung zu den aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für McSIM-Mobilfunkdienstleistungen. Soweit diese Geschäftsbedingungen abweichende oder widersprüchliche  Regelungen im Vergleich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für McSIM- Mobilfunkdienstleistungen enthalten, haben diese ergänzenden Bedingungen Vorrang.

II. Leistungsumfang

1. McSIM überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Anschluss vom Netzbetreiber des vom Kunden gewählten Netzes (Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH) in Form einer freigeschalteten SIM-Karte, mit der der Kunde unter Verwendung
einer entsprechenden Hardware eine Verbindung zum Internet herstellen und weitere Daten-Dienste nutzen kann.
2. Die McSIM Datentarife werden grundsätzlich mit den bei Vertragsschluss gültigen Tarifinformationen angeboten. Kommunizierte  Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte, Werte die unter optimalen Bedingungen erreicht werden können. Die monatliche Grundgebühr beinhaltet eine Daten-Flatrate im Inland mit unbegrenztem Nutzungsvolumen für paketvermittelten Datenverkehr im vom Kunden gewählten Mobilfunknetz (Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH).. Ab einem Datenvolumen
von 5GB pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat durch den Netzbetreiber auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Die Nutzung von Voice over IP und Instant Messaging ist ausgeschlossen.
Die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare  bertragungsgeschwindigkeit hängt von den jeweiligen physikalischen Gegebenheiten des Funknetzes ab. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u.a. von der Auslastung des Funknetzes bzw. des Internet-Backbones und der
Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig. Im Übrigen wird ausdrücklich auf die nachfolgende Ziffer 5 verwiesen.
3. Die Leistung im McSIM Datentarif ist räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von dem Netzbetreiber betriebenen und versorgten Mobilfunknetzes oder dessen Netzteile beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Vertrages über eine Funkversorgung an den von ihm
bevorzugten Standorten zu informieren.
4. McSIM gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Funkversorgung innerhalb geschlossener Räume oder an bestimmten Orten, da diese durch die baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.
5. McSIM behält sich vor, ihre Leistungen im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des Netzes zeitweilig durch den Netzbetreiber zu beschränken. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- oder Katastrophenfällen, durch atmosphärische
Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder technischer Änderung an den Anlagen, wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten oder Reparaturen), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der
Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben.
McSIM behält sich auch vor, bei Vorliegen einer missbräuchlichen Nutzung aus Sicherheitsgründen die maximal mögliche Geschwindigkeitsübertragung einzuschränken oder den Anschluss vorübergehend zu sperren.
6. Die vorstehende Ziffer 5 gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von McSIM zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis benutzt werden.

III. Vertragslaufzeit / Kündigung / Sperre des Teilnehmers

1. Der Vertrag für einen McSIM Datentarif kommt aufgrund eines vom Kunden ordnungsgemäß ausgefüllten online-Antrages im Internet und dessen konkludente Annahme durch die Drillisch Telecom GmbH, Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5, 63477 Maintal zustande, indem die Drillisch Telecom GmbH die McSIM Datentarif-SIM-Karte freischaltet.
2. Der Vertrag wird ohne Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Der Vertrag kann von den Parteien schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen jeweils zum Kalendermonatsende gekündigt werden. Sofern im Antragsformular abweichende Fristen für die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.
3. Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist McSIM berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Dienst im Ganzen oder gegenüber einzelnen Teilnehmern durch unsachgemäße (z. B. einer extrem über das übliche Maß hinausgehenden)
oder missbräuchliche Nutzung durch den Kunden gestört ist oder eine solche Störung droht; hierzu wird ausdrücklich auf die vorstehende Klausel II. verwiesen.

Drillisch Telecom GmbH, Maintal – Ein Unternehmen der Drillisch AG
Stand: Februar 2011


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den „MoobiAir“-online Shop der Drillisch Telecom GmbH

I. Allgemeines


1.    Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil der online geschlossenen Kauf und -Ratenkaufverträge für Mobilfunkgeräte, Hardware und Zubehör mit der Drillisch Telecom GmbH, Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 in 63477 Maintal (nachfolgend “Drillisch Telecom”). Soweit auf diesem Wege auch Verträge mit der Drillisch Telecom GmbH für Dienstleistungen geschlossen werden, gelten soweit und in Ergänzung die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen. Diese sind im Internet unter www.moobiair.de einsehbar.
2.    Der Inhalt dieser Verträge ist der Verkauf der von Drillisch Telecom unter www.moobiair.de ange-botenen Waren.
3.    Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennt Drillisch Telecom nicht an, es sei denn, sie werden von Drillisch Telecom schriftlich bestätigt.

II. Vertragsschluss/ Lieferung/ Preise


1.    Die Angebote und Preise von Drillisch Telecom sind bis zum Vertragschluss freibleibend und unverbindlich. Drillisch Telecom verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und wird gegebenenfalls erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Speziell ausgearbeitete Angebote können eine Bindefrist enthalten.
2.    Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Drillisch Telecom, sofern nicht die umgehende Lieferung zu den üblichen Bedingungen erfolgt.
3.    Für die Lieferung und den Versand gelten die auf der Website dargestellten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Preise im Internet und auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.
4.    Sofern der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, erfolgt die Lieferung an die sich aus dem Auf-trag ergebende Adresse des Kunden auf dessen Rechnung und Gefahr, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist und zwecks Versendung das Lager ver-lassen hat. Dies gilt auch bei der Versendung mit der Vereinbarung „frachtfrei“.

III. Informationspflichten des Kunden

1.    Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, Drillisch Telecom diese Änderungen unverzüglich durch Änderung der Angaben in der VICTORVOX-Servicewelt mitzuteilen.
2.    Macht der Kunde falsche Angaben zu den vorstehend genannten Daten, ist Drillisch Telecom be-rechtigt, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, von diesem zurück zu treten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail durch Drillisch Tele-com gewahrt.
3.    Drillisch Telecom sendet dem Kunden an die bei der Bestellung vom Kunden angegebene E-Mail- Adresse unmittelbar nach Abgabe der Bestellung eine E-Mail zu, mit der Drillisch Telecom den Eingang der Kunden-Bestellung bestätigen.
4.    Der Kunde verpflichtet sich, Drillisch Telecom unverzüglich zu informieren, wenn diese E-Mail ihn nicht unmittelbar nach Abgabe der Bestellung erreicht hat.
5.    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine pri-vate/persönliche Adresse ist und sich hinter ihr kein allgemeiner E-Mail-Verteiler verbirgt. Der Kunde trägt auch dafür Sorge, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Accounts ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

IV. Verbindung Drillisch Telecom-Dienstleistungsvertrag und Drillisch Telecom-(Raten-) Kauf-vertrag

Soweit für das Zustandekommen des Drillisch Telecom-(Raten-)Kaufvertrages der gleichzeitige Ab-schluss eines Drillisch Telecom-Dienstleistungsvertrages Voraussetzung ist, gilt folgendes:

1.    Macht der Kunde von seinem nachfolgenden unter Klausel V. geregelten Widerrufs- und Rückga-berecht Gebrauch, bleibt der rechtmäßige Widerruf des Kaufvertrages ohne Auswirkung auf einen gleichzeitig abgeschlossenen Drillisch Telecom-Dienstleistungsvertrag. Widerruft der Kunde hin-gegen die Willenserklärungen bezüglich des gleichzeitig geschlossenen Drillisch Telecom-Dienstleistungsvertrages, so wird auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.
2.    Wird der Drillisch Telecom-Dienstleistungsvertrag noch während der vereinbarten Laufzeit der Ratenzahlungen gekündigt oder durch eine Vertragsübernahme auf eine dritte Person übertragen, wird der vollständige Kaufpreis für die Sache sofort fällig gestellt.
3.    Ein eventuell gleichzeitig mit dem Kaufvertrag geschlossener Dienstleistungsvertrag bleibt von der Ausübung der Gewährleistungsrechte gemäß nachstehender Klausel IX. unberührt.

V. Widerrufsrecht für Verbraucher


Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tage ohne Angabe von Gründen in Text-form (z.B. per Brief, Fax, Email) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkeh-renden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Drillisch Telecom GmbH, Wilhelm-Röntgen Straße 1-5, 63477 Maintal.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nut-zungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zu-rückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funkti-onsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für Drillisch Telecom mit deren Empfang.

Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt haben.

VI. Zahlungsbedingungen / Rechnung-online  

1.    Drillisch Telecom stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Liefe-rung der Ware ausgehändigt wird.
2.    Sämtliche Beträge werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig (vgl. Klausel VI.7.b.aa).
3.    Vertragsbestandteil des Kaufvertrages ist die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung für die Forderungen von Drillisch Telecom. Der Rechnungsbetrag wird gemäß dieser Vereinbarung per Lastschrift – gegebenenfalls gemeinsam mit Entgelten aus dem Drillisch Telecom-Dienstleistungsvertrag  - vom Konto des Kunden eingezogen.
4.    Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs, der frühestens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet die sonstigen Aufwendungen zu erstatten, die vom Kunden zu vertreten sind, insbesondere Kosten für Bankbearbeitungsgebühren z.B. für Rücklastschriften, sonstige durch mangelnde Deckung des Kontos entstandenen Kosten.
5.    Der Kunde gerät automatisch und auch ohne vorherige Mahnung mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang beglichen ist. Be-findet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehen-den Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäi-schen Zentralbank berechnet. Sofern der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, gilt ein Zinssatz von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
6.    Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt, ist Drillisch Telecom wäh-rend und auch nach Ablauf der Laufzeit der Ratenzahlungsvereinbarung berechtigt, mit unmittel-barer Wirkung für und gegen den Kunden Willenserklärungen bezüglich der Rechnung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum Empfang von Kontoauszügen des jeweiligen Rechnungskontos ermächtigt.
7.    Rechnung-online
a.    Leistungen und Nutzung
aa. Drillisch Telecom ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und be-trieblichen Möglichkeiten, seine Rechnung in einem Rechnungssystem über www.moobiair.de ab-zurufen. Die bereitgestellten Rechnungsdaten umfassen alle Positionen, die auch in einer Rech-nung der Drillisch Telecom GmbH auf Papier enthalten sind.
bb. Die Rechnung in Papierform entfällt für den Kunden, soweit er sich für die alleinige Nutzung dieses Services entschlossen hat.
cc. Der Kunde kann die Rechnungsdaten über die Eingabe der Mobilfunknummer oder Kunden-nummer und eines persönlichen Kennwortes abrufen. Der Kunde kann jederzeit sein Passwort selbständig ändern.
dd. Die Nutzung der online-Rechnung durch Abrufen der Rechnungsdaten erfolgt über einen In-ternet-Zugang, den der Kunde selbst und auf eigene Kosten bereitzustellen hat.
ee. Drillisch Telecom hält die Rechnungsdaten jeweils 24 Monate ab der in Ziffer 7.b.aa. genann-ten Zugangsfiktion in dem Rechnungssystem zum Abruf für den Kunden bereit. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Rechnungsdaten noch drei Monate in dem Rechnungssys-tem vorgehalten und anschließend gelöscht.
ff. Drillisch Telecom erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt die Ausstellung einer nach § 14 Um-satzsteuergesetz (UStG) belegfähigen Rechnung in Papierform als zusätzliche Leistung.
b.    Pflichten und Obliegenheiten des Kunden/ Zahlungsbedingungen
aa. Der Kunde ist verpflichtet die Rechnungsdaten regelmäßig, mindestens monatlich in dem Rechnersystem abzurufen.
bb. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten seines persönlichen Access-Passes vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren. Insbesondere hat der Kunde Drillisch Tele-com unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte von den Daten Kenntnis erlangt haben oder ein Missbrauchsfall vorliegt. Diese Mitteilung ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse Kundenbetreuung@Moobiair.de zu richten. Die telefonische Mitteilung kann unter der Rufnummer 01805/009 385 (EUR 0,14/Minute aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 € aus deutschen Mobilfunknetzen) erfolgen.
cc. Der Kunde ist verpflichtet, alle derzeit und künftig zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer/-innen darüber zu informieren, dass mit der online-Rechnung umfangreiche rechnergestützte Aus-wertungen und – soweit der Kunde Drillisch Telecom-Mobilfunkkunde ist - Analysen der Einzel-verbindungsdaten ermöglicht werden, die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen.
c.    Haftung / Haftungsbeschränkung für die elektronische Übermittlung
aa. Für die elektronische Übermittlung der Rechnungsdaten bei Abruf durch den Kunden gilt fol-gende Haftungsbeschränkung: Drillisch Telecom haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit so-wie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbe-schränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Drillisch Telecom nur, wenn Drillisch Telecom hierdurch mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Drillisch Telecom eine wesentliche Pflicht verletzt hat. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, de-ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen haftet Drillisch Telecom für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Ver-tragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000,- beschränkt.
bb. Befindet sich Drillisch Telecom mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet Drillisch Telecom nur dann unbeschränkt, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
8.    Kündigung der online-Rechnung
       a. Die Nutzung des Service der online-Rechnung endet automatisch mit Beendigung des Kun-
           denverhältnisses.
       b. Der Service online-Rechnung ist jederzeit kündbar. Die kostenpflichtige Rückumstellung auf die  
           Rechnung in  Papierform erfolgt dann zum nächstmöglichen Rechnungslauf. Die Kündigung ist  
           per E-Mail an die E-Mail-Adresse Kundenbetreuung@Moobiair.de zu richten.

VII. Eigentumsvorbehalt

1.    Drillisch Telecom behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung aller For-derungen aus dem Kaufvertrag ausdrücklich vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflich-tet, die Ware sorgsam zu behandeln. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.
2.    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Dritten auf die Drillisch Tele-com  
an der Kaufsache zustehenden Rechte hinzuweisen und Drillisch Telecom unverzüglich zu be-nachrichtigen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfän-den.
3.   Sofern der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, tritt er die aus einem etwaigen Kauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren ent-stehenden Forderungen im Voraus sicherungshalber bis zur Höhe des zwischen ihm und Drillisch Telecom vereinbarten Kaufpreises an Drillisch Telecom ab. Drillisch Telecom ermächtigt den Kunden in diesem Fall widerruflich, die an Drillisch Telecom abgetretene Forderung für Rechnung von Drillisch Telecom in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von Dril-lisch Telecom widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ord-nungsgemäß nachkommt.

VIII. Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrecht

1.    Der Kunde kann gegen Ansprüche von Drillisch Telecom nur aufrechnen, wenn die zur Aufrech-nung gestellte Forderung des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
2.    Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Ansprüche von Drillisch Telecom ist zulässig, wenn die Forderung des Kunden auf diesem Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festge-stellt oder unstrittig ist.

IX. Mängelgewährleistung

1.    Gegenüber Verbrauchern gelten für die Mängelgewährleistung folgende Regelungen:
a.    die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers aus Kaufverträgen über neue Sachen Ver-jähren in zwei (2) Jahren ab Ablieferung bzw. bei Versandsachen ab Übergabe/Annahme;
b.    die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers aus Kaufverträgen über gebrauchte Ware verjähren in einem (1) Jahr ab Ablieferung bzw. bei Versandsachen ab Übergabe/ Annahme.
c. Sofern der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein (1) Jahr, hinsichtlich gebrauchter Waren ist jede Gewährleistung von Drillisch Telecom ausgeschlossen, es sei denn, die Mangelfreiheit oder die technische Überprüfung der Ware wurde von Drillisch Telecom ausdrücklich zugesichert.
2.    Macht der Kunde Gewährleistungsrechte gegenüber Drillisch Telecom geltend, hat er Drillisch Telecom die Überprüfung der von ihm als fehlerhaft bezeichneten Ware zu gestatten und nach Aufforderung von Drillisch Telecom die Ware zurücksenden. Als Versandart ist die unfreie Sen-dung ausdrücklich ausgeschlossen. Bestätigt sich die Gewährleistungspflicht von Drillisch Tele-com, wird Drillisch Telecom dem Kunden die Versandkosten für die Zusendung der Ware erstat-ten.
3.    Ein eventuell gleichzeitig mit dem Kaufvertrag geschlossener Mobilfunkvertrag bleibt von der Ausübung dieser Gewährleistungsrechte unberührt.
4.    Sofern der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, kann der Kunde die Lieferung einer man-gelfreien Sache erst verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche an der defekten Ware ge-scheitert sind.

X. Haftung



Drillisch Telecom leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
1.    bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
2.    bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzungen einer vertragswesentlichen Pflicht, und zwar be-grenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden;
3.    die gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder eines Beschaffungsrisikos, wegen eines Rechtsmangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

XI. Datenschutz


1.    Zwecks Wahrung der datenschutzrechtlichen Interessen des Kunden hat dieser sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine private/persönliche Adresse ist und er den E-Mail-Account gegen den Zugriff Dritter sichert (vgl. Klausel III.5.).
2.     Drillisch Telecom wird bei der Verarbeitung der Kundendaten die datenschutzrechtlichen Vor-schriften wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz beachten. Demnach darf Drillisch Telecom Daten insbesondere erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für die Begründung, Änderung sowie Durchführung des Vertrages oder dessen Abrechnung erforderlich ist.
3.    a. Drillisch Telecom ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsun-terlagen z. B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
b.    Erteilt der Kunde gegenüber Drillisch Telecom sein Einverständnis, darf Drillisch Telecom die Bestandsdaten des Kunden auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung ver-wenden. Ebenfalls darf Drillisch Telecom mit dem Einverständnis des Kunden dessen Daten zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten nutzen.

XII. Sonstige Vereinbarungen

1.    Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht.
2.    Gerichtsstand ist Maintal, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Drillisch Telecom ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
3.    Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Drillisch Telecom GmbH – Ein Unternehmen der Drillisch AG
Stand: Dezember 2011